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19. Juli 2018


Aktuelle Artikel

Was tun mit restlichem Bargeld aus dem Urlaubsland?

Freibeträge und Pauschbeträge

Quo vadis, Aktienmärkte im 2. Halbjahr 2018?


Was tun mit restlichem Bargeld aus dem Urlaubsland?

19.07.18

Der Sommer ist da - und damit auch die Zeit für den Jahresurlaub. In die Reisekasse gehört immer auch eine kleinere Summe in der Landeswährung. In Urlaubsländern wie Spanien, Frankreich oder Italien kann man ganz bequem in Euro zahlen. Aber was tun zum Beispiel mit Dollar, Rupien oder kroatischen Kuna, die man am Ferienende nicht ausgegeben hat? Denn: Ein Umtausch in Euro kann schwierig sein oder sehr teuer werden.

Wer Bargeld aus dem Urlaub mitbringt, findet zwar auch in Deutschland Wechselstuben und Banken, die zumindest die Scheine in Euro umtauschen. Aber die Gebühren für diesen Service sind hoch und die Wechselkurse oft ungünstig. Das lohnt sich gerade bei kleineren Beträgen nicht. Münzen werden grundsätzlich nicht angenommen. Auch die Bundesbank nimmt keine ausländischen Banknoten oder Münzen an.

Alternativ kann man das Geld bis zur nächsten Reise in das entsprechende Urlaubsland aufbewahren. Das kann sich durchaus anbieten, wenn man regelmäßig dort seine Ferien verbringt oder wenn Verwandte oder Freunde in Kürze eine Reise dorthin planen. In manchen Ländern unterliegen Währungen aber starken Schwankungen - so wie derzeit die türkische Lira. Es ist also möglich, dass die Reisekasse dann nicht mehr so viel wert ist.

Tipp: Tauschen Sie bei Reisen in Länder außerhalb der Eurozone Geld möglichst so, dass Sie am Rückreisetag möglichst wenig Scheine und Münzen der fremden Währung mehr im Portemonnaie haben. Wenn doch noch etwas übrig bleibt, freuen sich gemeinnützige Organisationen über eine Spende - an Flughäfen und bei Banken finden Sie dafür Sammelbehälter. Wer die exotischen Münzen und Scheine nicht als Andenken aufbewahren will, kann sie so für einen guten Zweck verwenden.


Freibeträge und Pauschbeträge

19.07.2018

Im deutschen Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von Frei- und Pauschbeträgen sowie Freigrenzen. Sie vereinfachen das Steuerrecht und können Steuerzahlern helfen, ihre Steuerlast zu reduzieren.

Der Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemes-sungsgrundlage verringert, indem er vom Jahreseinkommen abgezogen wird. Nur die den Freibetrag übersteigenden Einkünfte müssen versteuert werden. Bei einer Freigrenze müssen dagegen die gesamten Einkünfte versteuert werden, sobald diese Grenze überschritten wird.

Freibeträge sollen die Steuerprogression abmildern und bestimmte Lebensumstände erleichtern. Sie werden im Einkommen-, Erbschaft-, Gewerbe- und im Körperschaftsteuergesetz genehmigt. Manche Freibeträge werden direkt vom Finanzamt einbezogen, andere Freibeträge dagegen müssen beantragt werden.

Die wichtigsten Freibeträge stellen wir genauer vor.

Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sicherstellen; dass dafür notwendige Einkommen wird nicht besteuert. Der Grundfreibetrag im Jahr 2018 beläuft sich auf 9.000 Euro für Ledige und 18.000 Euro für Verheiratete. Besonders bei geringen Einkommen lohnt es sich unter Umständen, eine Steuererklärung zu machen. Denn durch angegebene Werbungskosten kann das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag sinken.

Kinderfreibetrag:

Mit dem Kinderfreibetrag stellt der Staat das Existenzminimum eines jeden Kindes sicher. Der Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes sowie zusätzlich dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Der Gesamtkinderfreibetrag liegt im Jahr 2018 bei 7.428 Euro. Hier ist immer zu prüfen, ob es durch die Anrechnung des Kinderfreibetrags oder die Auszahlung des Kindergeldes eine Besserstellung der Eltern gibt. Diese Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt vor. Allgemein lässt sich sagen: Für Eltern mit höherem Einkommen ist die Anrechnung des Freibetrags günstiger.

Ausbildungsfreibetrag:

Für volljährige Kinder in der Ausbildung, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und außerdem Anspruch auf Kindergeld haben, kann ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro vom Einkommen abgezogen werden. Einkünfte des Kindes sind für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrags nicht relevant. Dazu zählen auch Bafög-Leistungen, die als Darlehen ausgezahlt werden.

Ein Pauschbetrag reduziert die zu versteuernden Einnahmen und damit auch die Steuerlast, ohne dass der Steuerzahler Belege beibringen muss. Ein Pauschbetrag kann aber nicht zu negativem Einkommen führen, da er höchstens bis zur Höhe der Einnahmen angesetzt wird.

Der bekannteste Pauschbetrag ist der Arbeitnehmerpauschbetrag. Er beträgt im Jahr 1.000 Euro. Diesen erhalten Sie, wenn Sie in Ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten angeben oder die Werbungskosten inklusive Fahrtkosten unter diesem Betrag liegen. Je nach Entfernung zum Arbeitsplatz kommt für viele Arbeitnehmer allein schon durch die Kilometerpauschale ein Jahresbetrag von mehr als 1.000 Euro für Kosten zusammen. Falls Ihre Werbungskosten höher als 1000 Euro sind, kommt der höhere Betrag zum Tragen. In diesem Fall sollten Sie Belege sammeln und diese zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgeben.

Sollten Sie weitere Fragen zu Frei- und Pauschbeträgen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.


Quo vadis, Aktienmärkte im 2. Halbjahr 2018?

19.07.2018

Weltkonjunktur: Handelspolitischer Dynamikverlust

Auf den ersten Blick droht ein Handelskrieg mit negativen Folgen für deutsche Exportaktien. Doch werden die großen Handelsnationen den USA schon aus Exportopportunismus entgegenkommen. Und auch Donald Trump weiß, dass er nicht überreizen darf. Die handelsstreitbedingte Stimmungsverschlechterung in der Weltwirtschaft kommt als Bumerang auch auf die bekannten US-Exportkonzerne und schließlich auf ihre Arbeitsplätze zurück. Insgesamt ist spätestens nach der Kongresswahl mit Maßnahmen zur Handelsbefriedung zwischen den USA und der EU zu rechnen. Bis dahin steuert die deutsche Wirtschaft zwar auf eine Konjunkturdelle zu, aber eine Weltrezession ist nicht zu erwarten.

Geldpolitische Wende: Wenn, dann nur im Schon-waschgang

Je höher der konventionelle Opec-Ölpreis, desto margenträchtiger wird die Ausweitung der Alternativ-Ölfördermethode "Fracking" Made in USA. Ohnehin will Amerika sein Öl zunehmend exportieren. Der absehbare Kampf um weltweite Marktanteile zwischen Opec- und Fracking-Öl spricht für einen nachhaltig niedrigeren Ölpreis. Auch die Handelsstreitigkeiten mindern den Inflationsdruck über weltweite Wachstumsverlangsamung. Und wo kein Inflations-Richter, da kein geldpolitischer Henker. In der Eurozone wird die EZB ihre Anleihekäufe zwar zum Jahresende komplett einstellen. Jedoch bleibt die europäische Liquiditätsausstattung auf Rekordniveau, da fällig werdende Anleihen wiederangelegt werden. Zusätzlich behält die EZB bis Herbst 2019 ihren Leitzins von Nullkommanix bei. Diese Zinsentspannung dokumentiert sich ebenso in einem schwächeren Euro, der börsennotierten Exportunternehmen zugutekommt.

Damit ist die sogenannte Liquiditätshausse am Aktienmarkt nicht tot, sondern quicklebendig.

Aktienmärkte Schwellenländer: Die Spreu trennt sich vom Weizen

Die Schwellenländer sind nicht mehr per se attraktiv. Vielmehr hat sich dort eine Zweiklassengesellschaft gebildet. Die Aktienmärkte in Südkorea, China oder Indien profitieren gegenüber denen aus Lateinamerika von Leistungs- und, oder Handelsbilanzüberschüssen sowie reformstarken und innovativen Wirtschaftsstandorten.

Nachhaltiges Megathema: Technologieaktien

Die Digitalisierung ist nicht weniger epochal als damals die Erfindung der Dampfmaschine. Dabei geraten auch deutsche Technologie-Titel aufgrund ihrer Industriepatente und Innovationsführerschaft in vielen Nischenmärkten zunehmend in den Fokus. Insofern verfügen sie über viel Übernahmephantasie. Aufwertung erfahren sie nicht zuletzt durch die Generalüberholung der großen deutschen Aktienindices. Ab Herbst 2018 sind TecDAX-Aktien auch im MDAX oder SDAX zu finden. Über diese Zweitmitgliedschaft kommt ihnen eine deutlich breitere Investorenbasis zugute. So profitieren auch Anleger in klassischen, bislang weniger technologielastigen Indizes von einer "technisch" aufgewerteten Indexzusammensetzung.

Bislang hat der Aktienmarkt alle Krisen weggesteckt

Solange politische Risiken von den Notenbanken ebenso verhindert werden wie Finanz-, Banken- oder Schuldenprobleme, ist im Trend weiter mit robusten Märkten zu rechnen.

Um die heutige Aktienwelt verstehen zu können, muss man ohnehin politisch denken. (Geld-)Politiker haben die Erfahrung gemacht, dass ein Aktieneinbruch heute, der über die Medien massiv verbreitert wird, morgen über Verunsicherung zu einem Konjunktureinbruch führt. Ein gebranntes Politiker-Kind scheut das Feuer und wird präventiv das Löschwasser bereitstellen.

Insgesamt wird der Aktien-Sommer nicht so Donnerwetterhaft wie viele befürchten. Und danach wird man erfahren, dass auch der Herbst sehr schöne Tage haben kann. Die unsichere Gemengelage lässt zwar die Schwankungsbreite von Aktien zunehmen. Doch dieser kann man mit regelmäßigen Aktiensparplänen gut begegnen: Im günstigen Einkauf liegt der Aktien-Gewinn.

Robert Halver ist Leiter der Kapitalmarktanalyse bei der Baader Bank.

Rechtliche Hinweise / Disclaimer und Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Baader Bank AG:

http://www.bondboard.de/main/pages/index/p/128



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