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17. Mai 2017


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Steuerbescheid prüfen

Digitales Erbe

Sell in May and go away - Börsenweisheit oder -kalauer?


Steuerbescheid prüfen

17.05.17

Laut einer Studie des Bundes der Steuerzahler aus dem Jahr 2016 sind rund 25% der Steuerbescheide fehlerhaft. Zahlendreher oder nicht-berücksichtigte Spendenzahlungen – Sie sollten immer alle Angaben eingehend prüfen. Ein erfolgreicher Einspruch kann sich finanziell lohnen. Allerdings kann eine Prüfung je nach Umfang des Steuerbescheids und je nach Kenntnisstand in Steuerangelegenheiten einige Zeit in Anspruch nehmen.

Worauf ist zu achten?

Prüfen Sie zuerst, ob der Steuerbescheid den formalen Ansprüchen genügt:
  • Ist der Empfänger korrekt bezeichnet, ist die Bankverbindung richtig angegeben?
  • Überprüfen Sie auch die Festsetzungsfrist und die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen. Letzteres muss eventuell mit Hilfe eines Experten geprüft werden.


Im nächsten Schritt sollten Sie prüfen, ob die Angaben materiell-rechtlich korrekt sind. Hierzu empfiehlt es sich alle Angaben auf folgende Gesichtspunkte zu prüfen:
  • Stimmen die Angaben im Steuerbescheid mit den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung überein?
  • Sind alle Frei- und Pauschbeträge wie Kinder- oder Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt?
  • Wurden die Werbungskosten korrekt erfasst?
  • Wurden die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge richtig aufgenommen?
  • Wurden Ihre Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt?
  • Wurden bestimmte Aufwendungen berücksichtigt?


Abschließend sollten Sie auch die Erläuterungen zum Steuerbescheid eingehend prüfen. Hier wird dargelegt, wo und warum die Angaben auf dem Steuerbescheid von der Steuererklärung abweichen. Müssen Sie Unterlagen nachreichen, ist dies ebenfalls hier ersichtlich.

Legen Sie rechtzeitig Einspruch ein.

Die Einspruchsfrist gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Als Tag der Bekanntgabe Ihres Steuerbescheids gilt der dritte Tag ab dem Datum des Bescheids. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Korrektur nur in wenigen Fällen möglich.

Fehlende Belege für angegebene Aufwendungen oder vergessene Angaben können Sie im Zuge eines Einspruchs ebenfalls nachreichen. Beachten Sie allerdings, dass bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid der gesamte Steuerbescheid neu berechnet und erstellt wird. Es werden also alle Angaben erneut geprüft. Möglicherweise wird dadurch nun ein Fehler entdeckt, der sich zu Ihren Gunsten ausgewirkt hatte.

Legen Sie den Einspruch immer in schriftlicher Form ein – entweder per Brief, E-Mail oder Fax. Der Einspruch muss außerdem begründet werden. Falls die Zeit drängt, kann die Begründung auch nachgereicht werden. Grundsätzlich gilt: Auch wenn Sie Einspruch eingelegt haben, müssen Sie die Steuerschuld pünktlich bezahlen.

Bei den in diesem Artikel dargelegten Tipps handelt es sich um allgemeine Ratschläge.Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Steuerbescheids haben, wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.


Digitales Erbe

17.05.2017

Daten aus sozialen Netzwerken, E-Mail-Konten oder Online-Bankkonten bleiben nach dem Tod bestehen und gehen als digitaler Nachlass auf die Erben über. Deshalb sollten diese Daten auch über den Tod hinaus gesichert werden.

Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig um den digitalen Nachlass zu kümmern. Bedenken Sie dabei die folgenden Punkte:
  • Erstellen Sie eine übersicht aller Accounts sowie den dazugehörenden Benutzernamen und Passwörtern. So können Hinterbliebene direkt auf Accounts zugreifen.
  • Kennzeichnen Sie kostenpflichtige Accounts, Mitgliedschaften oder Abos. Damit lässt sich die Nachlassbearbeitung besser priorisieren.
  • Speichern Sie die Daten beispielsweise auf einem verschlüsselten USB-Stick oder erstellen Sie ein Dokument. Verwahren Sie den Datenträger oder das Dokument sicher.
  • Bestimmen Sie einen digitalen Nachlassverwalter. Dafür genügt eine einfache Vollmacht. Wichtig ist, in der Vollmacht detailliert darzulegen, wie mit Ihren Daten umgegangen werden soll.
  • Regeln Sie auch die weitere Verwendung der Endgeräte (PC, Smartphone u.ä.) sowie die Verwendung der darauf enthaltenen Daten.
  • Eine entsprechende Vollmacht sollte "über den Tod hinaus" Bestand haben.
  • Informieren Sie Angehörige über die Regelung Ihres digitalen Nachlasses.


Teilen Sie den Aufbewahrungsort Ihrer Übersicht einer Vertrauensperson mit, damit der Nachlass auch schnell gefunden werden kann.

Für Onlinekonten gilt – genau wie für Bankkonten: Mit dem Tod des Kontoinhabers erlischt dessen Rechtsfähigkeit; alle Konten des Verstorbenen werden zu Nachlasskonten.


Kolumne von Robert Halver: Sell in May and go away - Börsenweisheit oder -kalauer?

17.05.2017

Der Mai ist gekommen und dieses bekannteste Börsensprichwort schlägt aus. Anlegerinnen und Anleger mögen doch bitte im Wonnemonat ihre Aktienbestände verkaufen, um keine Verluste zu erleiden.

Früher kam dieser saisonalen Börsenempfehlung durchaus Bedeutung zu. Zu Jahresanfang erzielte Kursgewinne wurden vor den typischerweise Ereignis armen Sommermonaten eingestrichen, um sich dann nach der Sommerpause, wenn die Informationen wieder umfänglich flossen, neu zu engagieren.

Der deutsche Leitindex DAX ist in diesem Jahr bereits um fast 10 Prozent gestiegen. Kursgewinne, die man sichern könnte, sind also reichlich vorhanden. Ist diese Börsenregel also auf 2017 anwendbar?

Zunächst ist aufgrund der weltweit vernetzten Finanzmärkte mit global stetigem Informationsfluss über das ganze Jahr hinweg eine früher noch übliche Saure Gurken-Zeit heutzutage nicht mehr zu erwarten. Aufgrund der mannigfaltigen Risiken und Chancen wie z.B. Nationalwahlen, Brexit oder die Wirtschaftspolitik von US-Präsident Trump sind die Börsenakteure zu einer stetigen Beobachtung, Einschätzung und Anlageaktivität angehalten. Bei großen Vermögensverwaltern kommt der Druck hinzu, im globalen Konkurrenzkampf für Anleger Rendite erwirtschaften zu müssen.

Börsenhistorisch präsentieren sich die jährlichen Mai-Renditen am deutschen Aktienmarkt insgesamt ausgeglichen. Sie liefern also keine Bestätigung für einen statistisch gesicherten Saisonalitätseffekt. Selbst die deutlichen Aktienkonsolidierungen in den Mai-Monaten 2010, 2011 und 2012 dienen nicht wirklich als Beweise. Sie waren den Euro-Finanzkrisen geschuldet, die aber zurzeit finanz- und geldpolitisch konsequent verhindert werden.

Warum sollte den Aktienmärkten über den Sommer 2017 überhaupt die Puste ausgehen? Die Wirtschaftsoffensive Donald Trumps hat zwar Ladehemmung. Doch je weniger der US-Präsident konjunkturell liefert, desto freizügiger kann die US-Geldpolitik auch zur Unterstützung der Aktienmärkte bleiben.

Nicht zuletzt scheint Europa endlich der (wirtschafts-)politischen Grauzone zu entkommen. Laut ifo Institut stabilisiert sich die Konjunkturstimmung in der Eurozone weiter. Dennoch bleibt die Geldpolitik der EZB mit Blick auf schwache Preisdaten aktienfreundlich. Gleichzeitig ebben die politischen Risiken für die europäischen Börsen ab. Mit dem Sieg des Euro-freundlichen Emmanuel Macrons bei der französischen Präsidentschaftswahl hat das Superwahljahr 2017 dramatisch an Schrecken verloren. Ein robuster Euro bezeugt dies.

Böse formuliert ist die berühmte-berüchtigte Börsenregel nur Kräuterhexenwissenschaft.

Nur wenn es zu deutlich überschießenden Aktienmärkten kommen sollte, die den DAX zügig auf 13.000 Punkte oder noch mehr hieven, sind zwischenzeitliche Gewinnmitnahmen zwar zu erwarten, die aber erstens gesund sind und in ihren geringen Ausmaßen die Mai-Regel auch nicht heilen können.

Robert Halver ist Leiter der Kapitalmarktanalyse bei der Baader Bank.

Rechtliche Hinweise / Disclaimer und Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Baader Bank AG:

http://www.bondboard.de/main/pages/index/p/128



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