pbb Logo

17. März 2017


Aktuelle Artikel

Das Flexirentengesetz

Die Liquiditätsreserve: Der Notgroschen für alle Fälle

Übernahmephantasie oder wer nicht zeitig frisst, wird mit der Zeit gefressen


Das Flexirentengesetz

17.03.17

Im Oktober vergangenen Jahres hat der Bundestag das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben" (Flexirentengesetz) beschlossen. Erste Änderungen traten zum 1. Januar 2017 in Kraft; die vollständige Umsetzung erfolgt dann im Sommer 2017.

Das Flexirentengesetz soll es Arbeitnehmern ermöglichen, den Renteneintritt selbstbestimmter zu gestalten. Zum einen schafft das neue Gesetz finanzielle Anreize für all diejenigen, die auch im Rentenalter noch arbeiten wollen. Denn durch das Weiterarbeiten als Rentner erhöhen sich nun auch die Rentenansprüche. Zum anderen bietet die Regelung auch neue flexible und individuelle Möglichkeiten für Arbeitnehmer die bereits vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten möchten.

Die Kernelemente der neuen Regelungen im Überblick

Hinzuverdienst: Die Bedingungen für den Hinzuverdienst in der Rente sind nun deutlich vereinfacht: Ab dem Alter von 63 Jahren gibt es nur noch eine einzige Bezugsgrenze. Sie liegt bei 6.300 Euro. Falls Rentner diese Grenze überschreiten, wird die Rente um pauschal 40% gekürzt.

Länger arbeiten: Arbeitnehmer, die nach dem regulären Renteneintritt lieber noch weiter arbeiten möchten und erst einmal auf ihre Rente verzichten, erhalten einen Zuschlag von 0,5% pro Monat. Die zukünftigen Rentenansprüche erhöhen sich also in diesem Fall.

Frührente: Arbeitnehmer, die bereits vor dem regulären Renteneintritt in Rente gehen möchten, erhalten auch mit den neuen Regelungen Abzüge auf ihren Rentenanspruch. Bislang war es möglich die Abschläge durch höhere Einzahlungen ab dem 55. Lebensjahr zu kompensieren. Diese Ausgleichszahlungen sind nun schon mit 50 Jahren möglich.

Individuelle Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

.


Die Liquiditätsreserve: Der Notgroschen für alle Fälle

17.03.2017

Eine kaputte Waschmaschine, ein Unfallauto oder eine notwendige Zahnoperation sind ungeplante Ausgaben, die unmittelbar gezahlt werden müssen. Damit solche Ausgaben kein Loch in die Haushaltskasse reißen, ist es ratsam einen Notgroschen parat zu haben. Ein gewisser Betrag sollte also immer so angelegt sein, dass dieser innerhalb kürzester Zeit verfügbar ist.

Wie hoch sollte eine Liquiditätsreserve sein?

Oft wird geraten, mindestens drei Nettogehälter als sofort verfügbare Reserve anzulegen. Dies gilt jedoch nur als Richtwert und sollte immer individuell betrachtet werden. So spielt auch die persönliche Lebenssituation eine entscheidende Rolle. Haben Sie Kinder, eine Immobilie oder ein teures Auto? Falls auch eine mögliche Arbeitslosigkeit überbrückt werden soll, muss die Reserve ebenfalls höher ausfallen. In diesem Fall muss sie möglicherweise für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Welche Anlagen eigenen sich für die Liquiditätsreserve?

Typischerweise wird die liquide Reserve als Tagesgeld angelegt. Dieses hat den Vorteil sofortiger Verfügbarkeit und bietet im Gegensatz zum Girokonto eine Verzinsung des Guthabens. Sparbücher haben den Nachteil, dass größere Auszahlungen oftmals nur mit Vorlauf ausgezahlt und Abhebungen in der Regel auch begrenzt sind. Auch Aktien sind eher weniger geeignet, da bei kurzfristigem Verkauf möglicherweise ein nicht unerheblicher Verlust in Kauf genommen werden muss.

Da unerwartete Ausgaben jederzeit notwendig werden können, ist es ratsam eine verbrauchte Liquiditätsreserve sofort wieder aufzubauen. Dies kann durch Ansparen einer neuen Liquiditätsreserve erfolgen oder durch (Teil-)Verkauf langfristiger Anlagen. Ein Verkauf der langfristigen Anlagen kann den Nachteil haben, dass dies in einer ungünstigen Marktphase dem langfristigen Vermögensaufbau schaden kann. Daher ist ein genaues Abwägen nötig. Unter Umständen ist es sinnvoller, die Liquiditätsreserve durch weniger Konsum wieder aufzubauen und so das vorhandene Vermögen zu schützen.


Kolumne von Robert Halver: Übernahmephantasie oder wer nicht zeitig frisst, wird mit der Zeit gefressen

17.03.2017

Der Kauf des europäischen Konsumgütergiganten Unilever durch den US-Lebensmittelriesen Kraft Heinz kommt zwar nicht zustande. Dennoch hat dieser gescheiterte Übernahmeversuch in der Konsumbranche schlafende Hunde geweckt. Dort wurde die Jagdsaison eröffnet, man wittert fette Beute. Denn Konsumunternehmen sind heiß begehrt, weil sie unverzichtbar sind. Jeder von uns muss essen, trinken oder sich kleiden. Und bei der Erfüllung dieser Grundbedürfnisse greifen Konsumenten weltweit immer mehr zu Markenprodukten. Nicht zuletzt sind die Margen von Marken deutlich höher als die von Discountprodukten.

Jedoch, ein Gut als hochwertig zu stilisieren, kostet viel Zeit und Geld. Da liegt der Schluss für Markenunternehmen nahe, andere Markenartikler ohne individuellen Entwicklungsaufwand zu übernehmen. Zunächst will man die eigene Produktpalette erweitern: Wer z.B. Butterkekse liebt, ist mutmaßlich auch ein Freund von Schokolade. Ebenso ist die Produktergänzung wichtig: Wer z.B. Süßigkeiten in Form von Markenprodukten mag, will vielleicht auch die Kariesgefahr mit Qualitäts-Zahnpasta bekämpfen. Übernahmefördernd ist zudem der Druck, weltweit präsent zu sein: Wer weltweit produziert und verkauft, hat Kostenvorteile und kann Vertriebswege effizienter nutzen.

Doch auch Industrieunternehmen kommen in den Genuss von Übernahmephantasie. Mittelständische deutsche Firmen sind aufgrund ihrer Qualitätsprodukte und zahlreichen Patente in technologischen Nischenmärkten vielfach Weltmarktführer. Vor allem China hat ein Auge auf diese industriellen Kronjuwelen geworfen, um bei der Digitalisierung der Weltwirtschaft mit dabei zu sein. Ähnlich wie bei Markenprodukten ist die eigene Entwicklung von Technologie-Know How zu aufwendig.

Im Übrigen, die Realität der heutigen Finanzmärkte wirkt auf das Übernahmegeschäft wie Backhefe auf den Kuchen. Geld für Unternehmenskäufe ist so zinsgünstig zu haben wie nie zuvor. Außerdem dienen die aktuell hohen Aktienkurse als willkommene Übernahmewährung. Und viele Unternehmensbilanzen sind durch Liquidität so aufgequollen wie in Wasser eingelegte Erbsen. Geschäftsleitungen wissen oft nicht mehr, wohin mit dem Geld, obwohl sie Aktionären schon üppige Dividenden und Aktienrückkaufprogramme gewähren.

Also, wenn nicht jetzt, wann dann sollten Produzenten von Markenartikeln und Industrieperlen geschluckt wer-den? Man hat sie zum Fressen gern. Und wer nicht selbst hungrig ist, dient anderen als Futter.

Für die Aktienmärkte sind diese Hungerattacken sehr bekömmlich. Wenn niedrige Zinsen das Salz in der Börsensuppe sind, dann sind Übernahmen die Wurst, der Käse und die Marmelade auf dem Börsen-Butterbrot.

Liebe Anlegerinnen und Anleger, guten Appetit!

Robert Halver ist Leiter der Kapitalmarktanalyse bei der Baader Bank.

Rechtliche Hinweise / Disclaimer und Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Baader Bank AG:

http://www.bondboard.de/main/pages/index/p/128



Dieser Newsletter ersetzt weder eine qualifizierte Anlageberatung noch eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen qualifizierten Berater Ihres Vertrauens.