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18. Januar 2017


Aktuelle Artikel

Neuerungen im Jahr 2017

Schenken statt Vererben

Alle Jahre wieder - Die Kapitalmarktprognose für 2017


Neuerungen im Jahr 2017

18.01.17

Das Jahr 2017 bringt wieder einige Änderungen mit sich. Über Veränderungen, die Ihre Finanzen betreffen, erhalten Sie nachstehend einen kurzen Überblick.
  • Rentensteigerung
  • Für das Jahr 2017 ist eine Rentenerhöhung fest eingeplant. Die Entscheidung über die Höhe steht im Frühjahr an. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit 1,5 - 2%.
  • Mehr Kindergeld
  • Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind auf 192 Euro leicht angehoben. Für das dritte Kind erhalten Eltern 198 Euro und für jedes weitere Kind werden 223 Euro gezahlt.
  • Pflegeversicherung
  • Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung führt zu einer Beitragssteigerung um 0,2% auf 2,55%. Der Beitragssatz für Kinderlose steigt auf 2,80%.
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen
  • Im Jahr 2017 müssen Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.350 Euro Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 6.350 Euro und in den neuen Bundesländern auf 5.700 Euro monatlich. Für Einkommen, das darüber liegt, zahlen Sie keine Beiträge. In die private Krankenversicherung können Sie 2017 ab einem Monatseinkommen von 4.800 Euro brutto wechseln.
  • Neuer 50-Euro-Schein
  • Am 5. April wird der neue 50-Euro-Schein mit neuen Sicherheitsmerkmalen in Umlauf gegeben. Die alten Scheine sind selbstverständlich weiter gültig.
  • Niedrigerer Garantiezins
  • Für ab dem 01.01.2017 abgeschlossene Kapitallebens- und Rentenversicherungen dürfen Versicherungen nur noch einen Zinssatz von 0,9% garantieren.
  • Jahressteuerbescheinigung
  • Ab dem Steuerjahr 2016 ist für Ihre Steuerveranlagung keine Jahressteuerbescheinigung im Original mehr notwendig. Stattdessen können Sie nun die elektronische Jahressteuerbescheinigung nutzen.



Schenken statt Vererben

18.01.2017

Auch in diesem Jahr wird in Deutschland wieder eine sehr große Summe Geld vererbt werden.

Möchte man Kindern oder Enkeln den Einstieg in eine neue Lebensphase vereinfachen und schon früher Geld zur Verfügung stellen, lohnt es sich über eine Schenkung nachzudenken.

Genau wie bei Erbschaften, kommen bei Schenkungen die Beschenkten in den Genuss hoher Freibeträge. Anders als bei Erbschaften lassen sich diese Freibeträge aber mehrfach nutzen. Daneben gibt es den Vorteil der aktiven Steuerung des Nachlasses. Allerdings ist hier auch immer der sogenannte Pflichtteilergänzungsanspruch zu beachten. Falls das Erbe für einen Pflichtteilberechtigten durch vorhergehende Schenkungen verringert wurde, kann der Pflichtteil dementsprechend angepasst werden.

Laut Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz gelten grundsätzlich folgende Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften:
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner:
  • 500.000 Euro
  • Kinder:
  • Je 400.000 Euro
  • Enkelkinder:
  • Je 200.000 Euro
  • Geschwister, Nichten und Neffen:
  • Je 20.000 Euro
  • Nichtverwandte:
  • Je 20.000 Euro


Vermögensbeträge, die verschenkt oder vererbt werden sollen und die über die genannten Freibeträge hinausgehen, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Von besonderem Interesse ist hierbei allerdings, dass die genannten persönlichen Freibeträge bei einer Schenkung nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden können.

Sollte ein Elternteil einem Kind 800.000 Euro vermachen wollen, könnte eine Schenkung in Frage kommen: Dem Kind könnten dann schon zu Lebzeiten 400.00 Euro geschenkt werden. Wie oben beschrieben fällt bei diesem Betrag noch keine Schenkungssteuer an. Nach Ablauf von zehn Jahren können dann erneut 400.000 Euro an das Kind verschenkt werden, wobei die Freigrenze wieder greift. Das Vermögen würde so auf das Kind übergehen, ohne dass Steuern anfallen. Bei einer Erbschaft dagegen wären 400.000 Euro steuerfrei, der restliche Teil müsste versteuert werden.

Für pbb direkt Kunden, die Kindern oder Enkelkindern Geld schenken möchten, bietet sich die Einrichtung eines Minderjährigenkontos an.

Allerdings erkennt das Finanzamt Vermögensübertragungen - auch innerhalb der Familie - nur an, wenn sie allen formalen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Deshalb sollten Sie immer einen Notar, Steuerberater oder Steuerjuristen zu Rate zu ziehen.


Kolumne von Robert Halver: Alle Jahre wieder - Die Kapitalmarktprognose für 2017

18.01.2017

Mit seinen "Trumponomics", d.h. mit Investitionen in Infrastruktur, Deregulierungen im Energie- und Finanzsektor und Steuersenkungen will der neue US-Präsident die amerikanische Binnenkonjunktur kaltstarten und damit nicht zuletzt US-Aktien fundamentale Stärke verleihen. Aufgrund einer hierzu erforderlichen dramatischen Staatsneuverschuldung besteht zwar ein theoretisches Umsetzungsrisiko. Praktisch dürfte dieses Risiko nicht bestehen: Denn wegen der stabilen Mehrheit der Republikaner im US-Kongress wird die Anhebung des Schuldenlimits nicht scheitern. Selbst der leichte Zinserhöhungsmodus der US-Notenbank behindert das schuldenfinanzierte Wachstum nicht. Finanzhistorisch werden sanfte geldpolitische Restriktionen sogar als Vertrauensbeweise für die Robustheit der amerikanischen Konjunktur und des Aktienmarkts gewertet. Erst wenn Leitzinsen wie zwischen 2004 und 2006 ein kritisches Niveau erreichen, wirken sie sich realwirtschaftlich und an den Finanzmärkten schädlich aus. Doch mit Blick auf ein schwaches Inflationsumfeld ist ein merkliches Zinserhöhungsrisiko nicht vorhanden. Unter anderem verhindern das uneinheitliche Vorgehen bei Förderkürzungen der OPEC und die Alternativfördermethode Fracking ölpreisbedingten Preisdruck.

Im Zuge des Wirtschaftsaufschwungs in Amerika hellen sich gleichfalls die Perspektiven für europäische und vor allem deutsche Industriewerte auf. Offensichtlich steht nicht Europa, sondern Asien im Fadenkreuz des amerikanischen Handelsprotektionismus. Auch ein vergleichsweise schwacher Euro sorgt für bessere Exportaussichten. Freundliche Stimmungsindikatoren gemäß ifo Geschäftsklimaindex für das deutsche Verarbeitende Gewerbe unterstreichen diese Einschätzung insgesamt.

Schließlich spricht die Dividendenphantasie für Aktien. Schätzungen zufolge werden 21 DAX-Unternehmen ihre Ausschüttungen erhöhen und damit 2017 insgesamt einen neuen Dividendenrekord aufstellen. Grundsätzlich puffern dividendenstarke Titel das Risiko von Kursverlusten ab.

Allerdings werden die Aktienkursschwankungen 2017 zunehmen, insbesondere im ersten Tertial. Da finden die markanten politischen Entscheidungen statt. Neben der Amtseinführung des neuen US-Präsidenten Trump und einem möglichen Antrag Großbritanniens auf Austritt aus der EU stehen drei der vier Nationalwahlen in der Eurozone an. Anschließend werden sich die Wogen geglättet und die Aufwärtskräfte bei Aktien wieder die Oberhand gewonnen haben. Das liegt auch an der anhaltend üppigen Geldpolitik der EZB, die das Änderungsrisiko bei Zinsen und Renditen klein hält und auch möglichen Bankenkrisen entgegenwirkt. Auf die zunehmende Volatilität sollten Anleger mit Sparplänen auf Aktienindices - um das Einzelwertrisiko zu mildern - und regelmäßig - um das Risiko großer Einmalanlagen zu umgehen - reagieren. Dieses Anlageinstrument kann die Durchschnittskosten von Aktien in der Ansparphase senken und das Aktienvermögen in der Entnahmephase erhöhen.

Auf ein gutes neues Kapitalmarktjahr 2017!

Robert Halver ist Leiter der Kapitalmarktanalyse bei der Baader Bank.

Rechtliche Hinweise / Disclaimer und Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Baader Bank AG:

http://www.bondboard.de/main/pages/index/p/128



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