Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.pbbdirekt.com veröffentlichten Webseite der Pfandbriefbank AG (pbb). Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt und wird am 24.06.2026 überprüft. Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese mit.
Diese Webseite informiert über die von der pbb angebotenen Einlagengeschäfte (Tages- und Festgeld) und ermöglicht Kunden ggf. den Abschluss entsprechender Einlagengeschäfte im elektronischen Geschäftsverkehr.
Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:
Diese Einschätzung beruht auf einer vom 23.06.2025 bis 27.06.2025 durchgeführten Bewertung durch eine zertifizierte Prüfstelle im BIK BITV-Test-Prüfverbund.
Wir haben vor, diese Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte bis zum 31.12.2025 zu beheben.
Ihr Kontakt für den barrierefreien Zugang zu unserem Angebot:
pbb direkt
Kundenservice
Postfach 200 252
08002 Zwickau
Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt?
Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android). Folgende Kanäle stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
Telefon: 089 - 91 92 90 900
E-Mail an E-Mail-Adresse: service(at)pbbdirekt.com
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. (https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen)